MIT Braunschweig fordert zum Bundes-Notbremsengesetz Jetzt Einzelgenehmigungen für die Wirtschaftakteure und Schulen schaffen, wenn diese nachweisen können, dass sie den Infektionsschutz anderweitig gewährleisten können.
Die MIT Braunschweig fordert:
- keine Anknüpfung von Gefahrenabwehrmaßnahmen nur an die Inzidenz. Es muss die örtliche Krankenhausbelegung und die Testquote vor Ort berücksichtigt werden.
- Bundesnotbremse in Wirtschaft und Schulen bei gleicher Inzidenz anwenden
- sofortige Anschaffung von zusätzlichen Luftreinigern in Schulen (zu den bis jetzt geltenden Regeln und Tests)
- Öffnung für Außen-Aktivitäten: Außengastronomie, Außensport
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